Ablauf

Erstgespräch und probatorische Sitzungen

In den ersten Sitzungen geht es darum in einem vertrauensvollen Rahmen ihre aktuelle Situation und psychischen Belastungen zu verstehen. Außerdem bekommen Sie von mir alle nötigen Informationen über eine psychotherapeutische Behandlung, die Rahmenbedingungen und alternative Behandlungsmöglichkeiten. Dabei wird auch geklärt, ob eine Psychotherapie die geeignete Behandlung ist. 

Für den Erfolg der Therapie ist die Passung zwischen Patientin und Therapeut, sowie die therapeutische Beziehung enorm wichtig. Um herauszufinden, ob eine gute Zusammenarbeit möglich ist, gibt es die sogenannten probatorischen Sitzungen. Das sind "Probesitzungen", in welchen auch gemeinsam die Ziele, sowie ein möglicher Behandlungsplan besprochen werden. Es können maximal 7 dieser Probesitzungen stattfinden bis in gemeinsamer Absprache über das weitere Vorgehen entschieden wird. Wenn eine Therapie durchgeführt werden soll, wird ein Antrag an die Krankenkasse auf eine Kurzzeittherapie (12 - 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 - 80 Sitzungen) gestellt. Sie können trotzdem zu jedem Zeitpunkt nach eigenenm Wunsch die Therapie beenden oder die Therapeutin wechseln. Sie haben auch die Möglichkeit bei verschiedenen TherapeutInnen Sprechstunden oder Probatoriksitzungen in Anspruch zu nehmen. 

Therapiesitzungen

Wird der Antrag durch die Krankenkasse bewilligt, beginnt die eigentliche Therapiephase. Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Abhängig von dem Bedarf, der Verfügbarkeit und der Zielsetzung kann die Häufigkeit & Dauer variieren oder angepasst werden. Die Therapie findet grundsätzlich im Sitzen statt, nur für Entspannungs- oder andere Übungen kann es notwendig werde zu liegen oder zu Stehen. Alle Gespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht

Die Dauer der Therapie kann je nach Schwere und Komplexität der Belastungen sehr unterschiedlich sein (max. 80 Sitzungen). Dies ist jedoch auch abhängig von der Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit der PatientIn. Zum Ende der therapeutischen Behandlung hin ist es möglich die Abstände der Sitzungen zu vergrößern.

Kosten

Ich behandle aktuell ausschließlich gesetzlich Versicherte Patientinnen. Dabei übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Sitzungen vollständig. Der nötige Antrag auf Psychotherapie wird nach den Probesitzungen gemeinsam mit der Therapeutin gestellt. 

 

 

Grundprinzipien der kognitiven Verhaltenstherapie

In der kognitiven Verhaltenstherapie, als Weiterentwicklung der klassischen Verhaltenstherapie, werden auch die Gedanken- und Gefühlsebene mit einbezogen. Sie zeichnet sich durch ein strukturiertes und transparentes Vorgehen, sowie eine aktive Haltung der Therapeutin aus. Dabei ist das Motiv "Hilfe zur Selbsthilfe" nach dem Selbstmanagementansatz von Kanfer et. al (2012) anzubieten. Das bedeutet die TherapeutIn unterstützt die PatientInnen darin Lösungen und Bewältigungsstrategien für aktuelle psychische Probleme oder Belastungen zu finden, die sie selbst anwenden und in Zukunft selbstständig nutzen können. Hierfür wird die fachliche Expertise & das Wissen der Therapeutin genutzt, aber auch Gesprächsstrategien, verschiedene Übungen z.B. mit Büchern oder Arbeitsblättern (häufig auch Hausaufgaben), sowie das Ausprobieren neuer Verhaltensweisen in "Verhaltensexperimenten". Das Ziel ist also wieder eine Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von professioneller Hilfe zu erreichen. Dabei werden alle Schritte gemeinsam besprochen und entschieden, wobei eine aktive Mitarbeit der PatientInnen gefordert wird. Gleichzeitig werden in neuen Ansätzen, wie der Schematherapie, Erkenntnisse aus tiefenpsychologischen Therapien, sowie achtsamkeitsbasierte Verfahren integriert und ergänzen die herkömmlichen kognitiven Verfahren. 

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